Reinstein GmbH
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage, mit der wir Ihnen einen ersten Einblick in die große Vielfalt unserer Natursteinarbeiten geben möchten.
Die Firma Reinstein GmbH wurde im Jahr 1998 gegründet und importiert seitdem Natursteinarbeiten aus Indien. Die Auslieferung an niedergelassene Steinmetzbetriebe erfolgt derzeit in Deutschland und Österreich.
Die Fertigung der Grabanlagen erfolgt gerne wunschgemäß nach Ihren Zeichnungen und Vorgaben, fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an! Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Erstklassige Qualität sowie perfekte Ausführung Ihres Auftrages sind uns sehr wichtig, die Kundenzufriedenheit steht bei uns stets an erster Stelle.
Wichtige Hinweise
zu Naturstein!
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- Natursteine sind natürliche gewachsene Steine.
- Jeder Naturstein ist ein Unikat.
- Jedes Stück Naturstein kommt nur ein einziges Mal auf der Erde vor.
Farb- und Strukturunterschiede
Bei Natursteinen ist es üblich und normal, dass Farb-, Struktur- und Formunterschiede, offene Stellen, Adern und Maßtoleranzen auftreten. Ebenso sind Verschiedenheiten in
der Körnung, Schattierung und “Flecken” normal.Im Gestein natürlich vorkommende Eisenminerale können durch ungünstige Umwelteiflüsse oder Staunässe sogenannte “Rostflecken” verursachen. Das Auftreten solcher Flecken lässt sich nicht vermeiden, da eisenhaltige Minerale im Naturstein immer verschieden stark ausgeprägt sind.
Diese oben genannten Eigenschaften sind „Naturspiele“, die zu den Besonderheiten aller Natursteine gehören. Sie sind normal und somit kein Grund für Beanstandungen.
Bei der Bemusterung eine Natursteins müssen Sie in jedem Fall beachten, dass das Muster lediglich allgemeine Farben und Gefüge des Steines zeigen kann. Eine Gewähr, dass das von Ihnen bestellte bzw. von uns gelieferte Material mit den vorgelegten Mustern in Form, Farbe und Struktur übereinstimmt, kann nicht übernommen werden.
Sollten trotz Beachtung vorgenannter Hinweise Materialfehler vorkommen, die nach dem Vorstehenden zu einer Reklamation berechtigen, müssen diese in jedem Falle
spätestens 8 Tage nach Lieferung und vor dem Einbau, in schriftlicher Form, angezeigt werden.